Ein Screenshot ist schnell gemacht. Mittlerweile sind die meisten mit den Shortcuts oder Tastenkombinationen auf Ihren Computern, Smartphones oder Tablets vertraut, um schnell den aktuellen Bildschirm abzufotografieren. Doch sind Screenshots überhaupt erlaubt und welche Vorschriften gibt es zu Datenschutz und Urheberrecht bei Screenshots?
Was müssen Sie beim Screenshot zum Datenschutz beachten?
Für den Datenschutz gelten in Deutschland bestimmte Regeln und Gesetze. Diese sind zum einen in der DSGVO – der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union – festgehalten. Zum anderen gibt es das BDSG – das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses ergänzt und präzisiert die DSGVO an Stellen, die den nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind.
Die Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz sind komplex. Inwieweit Inhalte dem Datenschutz unterliegen und wie man damit umgehen muss, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Grundsätzlich unterliegen jedoch persönliche Informationen einer Person, die Sie im Netz finden, dem Datenschutz. Dazu zählen u. a. private Chatverläufe, bestimmte Inhalte in den sozialen Medien und Social-Media-Posts, persönliche Nachrichten und E-Mails.
Einwilligung und Zweck klären
Möchten Sie also einen Screenshot von diesen persönlichen Informationen oder der persönlichen Kommunikation anfertigen und verwenden, müssen Sie die Einwilligung der betreffenden Person einholen. In dieser Einwilligung legen Sie auch fest, welchem Zweck der Screenshot dienen soll. Das heißt, Screenshots mit Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nur mit Einwilligung angefertigt und zweckgebunden verwendet werden. Sie dürfen also z. B. nicht beliebig private Chatverläufe als Screenshot teilen oder veröffentlichen.
Regeln und Fristen zur Aufbewahrung einhalten
Beachten müssen Sie außerdem, dass Screenshots mit persönlichen Informationen bestimmten Regeln und Fristen zur Aufbewahrung unterliegen, die Sie einhalten müssen. Sie dürfen also z. B. Screenshots mit Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, nicht länger aufbewahren, als es für den Zweck notwendig ist. Außerdem sollten diese Screenshots sicher digital aufbewahrt werden, also für Dritte nicht zugänglich sein, z. B. in dem sie passwortgeschützt werden.
Persönliche Daten auf einem Screenshot unkenntlich machen
Sind auf einem Screenshot persönliche Informationen neben Inhalten zu sehen, die nicht dem Datenschutz unterliegen, können Sie diesen Screenshot unter Umständen jedoch trotzdem verwenden. Zum Beispiel, indem Sie die personenbezogenen geschützten Daten unkenntlich machen. Das kann durch Schwärzen geschehen oder indem Sie Bereiche „verpixeln“.
Ganz einfach geht das mit einem Bildbearbeitungstool wie Snagit. Mit dem „Unschärfe“-Werkzeug von Snagit können Sie Bereiche unkenntlich machen und somit personenbezogene Daten schützen.
Snagit bietet noch weitere nützliche Werkzeuge, um vertrauliche Informationen in einem Screenshot zu verbergen. Mit dem Werkzeug „Auswahl entfernen“ können Sie z. B. personenbezogene Daten einfach ausschneiden und durch neutrale Inhalte ersetzen.
Mit Snagit sicher Screenshots anfertigen
Nutzen Sie Snagit, um vertrauliche Informationen und geschützte Daten in Screenshots zu verbergen oder unkenntlich zu machen.
Jetzt kostenlosen Test downloadenWichtig: Sind Sie unsicher, wie Sie Screenshots unter Einhaltung des Datenschutzes verwenden können, dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Was müssen Sie beim Screenshot zum Urheberrecht beachten?
Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Dazu zählen schöpferische Leistungen auf den Gebieten Literatur (Text), Kunst (Fotografie, Malerei, bildende Kunst, Musik etc.) und Wissenschaft. Das Urheberrecht an diesen geschützten Inhalten betrifft zunächst den Urheber des Werkes. Er hat das Recht darüber zu entscheiden, wie und durch wen sein Werk vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt und öffentlich zugänglich gemacht (auch über das Internet) werden darf.
Das Urheberrecht kann aber auch weitere Rechteinhaber betreffen, z. B. den Fotografen eines Kunstwerks, der dann das Recht an diesem Foto besitzt. Oder ein Musiker, der ein Werk einspielt und dann das Recht an dieser Aufnahme besitzt.
Darüber hinaus kann beim Urheberrecht auch das Eigentumsrecht / Hausrecht eine Rolle spielen. Möchten Sie beispielsweise ein Kunstwerk im Museum fotografieren, dann muss das Museum der Aufnahme und Veröffentlichung zustimmen.
Erlaubnis einholen
Möchten Sie einen Screenshot von urheberrechtlich geschützten Inhalten – egal welcher Art – erstellen und weiterverwenden, benötigen Sie die Erlaubnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Das gilt insbesondere, wenn Sie diesen Screenshot kommerziell nutzen möchten.
Gemeinfreie Werke
Der urheberrechtliche Schutz von schöpferischen Leistungen erstrecht sich über das Leben des Urhebers und 70 Jahre nach dessen Tod. Nach dieser Zeit werden Werke gemeinfrei und können frei verwendet werden.
Zitatrecht, Parodie und Satire
Unter bestimmten Umständen können Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Einwilligung des Rechteinhabers verwerten. Eine dieser Sonderregelungen ist das so genannte Zitatrecht. Fertigen Sie also von urheberrechtlich geschützten Inhalten einen Screenshot an, um diese in einem journalistischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Kontext zu zitieren oder zu kommentieren, ist das erlaubt.
Eine weitere Sonderregelung betriff Parodie und Satire. Das deutsche Urheberrecht erlaubt die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für parodistische oder satirische Zwecke. Allerdings muss das Werk im Zentrum der Parodie stehen und darf nicht anderweitig verwertet werden.
Bildrechte und Persönlichkeitsrechte
Eng verknüpft mit dem Urheberrecht ist das Recht am eigenen Bild. Fertigen Sie also einen Screenshot an, auf dem Personen abgebildet sind, benötigen Sie deren Zustimmung, um den Screenshot weiter verwenden zu können.
Leistungsschutzrechte
Möchten Sie einen Screenshot von einem Zeitungsartikel oder einem Magazinbeitrag verwenden, dann müssen Sie hier neben dem Urheberrecht auch Leistungsschutzrechte beachten. Diese verwandten Schutzrechte sind eng mit dem Urheberrecht verbunden und schützen z. B. die Leistungen von Zeitungsverlagen, Musiklabels oder Filmherstellern vor unrechtmäßigem Kopieren, Verbreiten und Verwerten ihrer Erzeugnisse.
Seit 2013 müssen z. B. die Anbieter von Suchmaschinen Gebühren an die Verleger von Presseerzeugnissen zahlen, um Snippets von deren Artikeln in den Suchergebnissen abbilden zu dürfen. Über das Leistungsschutzrecht von Presseverlegern soll sichergestellt werden, dass jene, die in die Veröffentlichung und Verbreitung von Presseerzeugnissen investieren, angemessen vergütet werden.
Mit Snagit sicher Screenshots anfertigen
Nutzen Sie Snagit, um vertrauliche Informationen und geschützte Inhalte in Screenshots zu verbergen oder unkenntlich zu machen.
Jetzt kostenlosen Test downloadenUrheberrecht, Leistungsschutzrecht und Bildrechte sind komplex und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Sind Sie unsicher, ob Sie einen Screenshot verwenden dürfen, dann lassen Sie sich rechtlich beraten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich dazu an Experten für Datenschutz und Urheberrecht.